Erbschaftssteuer sparen, Pflichtteil fair berechnen, Streit vermeiden – mit einem professionellen Gutachten.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung ist die korrekte Bewertung der Immobilie entscheidend – für die Erbschaftssteuer, den Pflichtteil und die faire Aufteilung unter den Erben. Das Finanzamt ermittelt den sogenannten Bedarfswert oft pauschal und deutlich zu hoch. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie den tatsächlichen Marktwert nachweisen und erheblich Steuern sparen.
Bei Erbschaft und Schenkung stehen viele Eigentümer vor diesen Herausforderungen.
Jeder hat eine andere Vorstellung vom Immobilienwert. Ohne neutrales Gutachten eskaliert der Streit – oft bis vor Gericht. Ein Sachverständiger schafft Klarheit.
Der Bedarfswert des Finanzamts berücksichtigt oft keine Mängel, Modernisierungsstau oder ungünstige Lage. Die Folge: zu hohe Erbschaftssteuer.
Die Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung beträgt in der Regel 3 Monate. Ohne rechtzeitiges Gutachten fehlt Ihnen die Grundlage für einen Einspruch.
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Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie kostenfrei, welches Gutachten Sie benötigen und wie Sie Steuern sparen können.
Wir besichtigen die Immobilie, erfassen alle wertrelevanten Faktoren und erstellen das Gutachten nach ImmoWertV.
Sie erhalten ein anerkanntes Gutachten – zur Vorlage beim Finanzamt, zur Pflichtteilberechnung oder zur fairen Aufteilung unter den Erben.
"Nach dem Tod unseres Vaters hat das Finanzamt das Haus in Stolberg auf 380.000 € geschätzt. Wir wussten, dass das zu hoch war – das Haus hatte erheblichen Sanierungsbedarf. Das Gutachten von Otten, Nieckchen & Wykowski wies einen Verkehrswert von 265.000 € nach. Wir haben über 18.000 € Erbschaftssteuer gespart und konnten uns als Geschwister fair einigen."
— Familie Krings, Stolberg
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