Immobilienbewertung im Betreuungsfall – für das Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht verlangt ein Gutachten vor dem Verkauf? Wir erstellen das gerichtlich geforderte Pflichtgutachten – zuverlässig und termingerecht.

  • Pflichtgutachten nach §1850 BGB
  • Von Betreuungsgerichten anerkannt
  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • Schnelle Bearbeitung – kein unnötiger Verzug
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Immobiliengutachten Betreuungsfall Aachen

Wenn ein Betreuer die Immobilie einer betreuten Person verkaufen möchte, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich (§1850 BGB). Das Gericht verlangt dafür ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ohne dieses Gutachten kann der Verkauf nicht genehmigt werden – es ist gesetzliche Pflicht.

Typische Situationen im Betreuungsfall

Als Betreuer stehen Sie vor besonderen Anforderungen.

Gericht verlangt ein Gutachten

Das Betreuungsgericht hat Sie aufgefordert, ein Gutachten vorzulegen, bevor der Immobilienverkauf genehmigt werden kann. Ohne Gutachten keine Genehmigung.

Betreuer unsicher, was zu tun ist

Sie sind als Betreuer eingesetzt worden und wissen nicht genau, welche Schritte für den Verkauf der Immobilie nötig sind. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Verkauf blockiert ohne Gutachten

Der Notar kann den Kaufvertrag nicht beurkunden, solange keine Genehmigung des Betreuungsgerichts vorliegt. Und das Gericht wartet auf das Gutachten.

Pflichtgutachten für das Betreuungsgericht – schnell & zuverlässig

Unverbindlich. Kostenfrei. Innerhalb eines Werktages Rückmeldung.

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Warum wir der richtige Partner im Betreuungsfall sind

  • Öffentlich bestellt & vereidigt – wie vom Gericht gefordert
  • Regelmäßig für Betreuungsgerichte in der Region tätig
  • Gutachten wird ohne Rückfragen vom Gericht akzeptiert
  • Begleitung durch den gesamten Genehmigungsprozess

Ihr Weg zur Gerichtsgenehmigung

So läuft der Prozess ab – einfach und klar.

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Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an und schildern Sie Ihre Situation. Wir erklären den Ablauf und was Sie benötigen.

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Gutachten erstellen

Wir besichtigen die Immobilie und erstellen ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach den Anforderungen des Betreuungsgerichts.

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Gericht genehmigt Verkauf

Sie reichen das Gutachten beim Betreuungsgericht ein. Das Gericht genehmigt den Verkauf – der Weg zum Notar ist frei.

Das sagen unsere Kunden

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"Als Betreuerin meiner Mutter musste ich ihre Wohnung in Eschweiler verkaufen, um die Pflegekosten zu finanzieren. Das Betreuungsgericht hat ein Gutachten verlangt, und ich wusste nicht, wohin. Herr Otten hat alles erklärt, das Gutachten zügig erstellt, und das Gericht hat den Verkauf sofort genehmigt. Ohne seine Hilfe hätte ich monatelang festgesteckt."

— Monika F., Eschweiler

Häufige Fragen zum Betreuungsfall

Ja. Das Betreuungsgericht verlangt in der Regel ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Ein Gutachten von einem nicht qualifizierten Ersteller wird vom Gericht abgelehnt. Wir erfüllen beide Anforderungen.

Da im Betreuungsfall oft ein Verkauf ansteht und Pflegekosten laufen, priorisieren wir diese Aufträge nach Möglichkeit. Sprechen Sie uns an, wenn es eilig ist.

Die Kosten entsprechen denen eines regulären Verkehrswertgutachtens. Sie werden aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlt und sind als notwendige Kosten der Betreuung abzugsfähig. Wir nennen Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis.

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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

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Essiger Weg 5, 53881 Euskirchen