Das Betreuungsgericht verlangt ein Gutachten vor dem Verkauf? Wir erstellen das gerichtlich geforderte Pflichtgutachten – zuverlässig und termingerecht.
Wenn ein Betreuer die Immobilie einer betreuten Person verkaufen möchte, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich (§1850 BGB). Das Gericht verlangt dafür ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ohne dieses Gutachten kann der Verkauf nicht genehmigt werden – es ist gesetzliche Pflicht.
Als Betreuer stehen Sie vor besonderen Anforderungen.
Das Betreuungsgericht hat Sie aufgefordert, ein Gutachten vorzulegen, bevor der Immobilienverkauf genehmigt werden kann. Ohne Gutachten keine Genehmigung.
Sie sind als Betreuer eingesetzt worden und wissen nicht genau, welche Schritte für den Verkauf der Immobilie nötig sind. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Der Notar kann den Kaufvertrag nicht beurkunden, solange keine Genehmigung des Betreuungsgerichts vorliegt. Und das Gericht wartet auf das Gutachten.
Unverbindlich. Kostenfrei. Innerhalb eines Werktages Rückmeldung.
Kostenlose Erstberatung anfordernSo läuft der Prozess ab – einfach und klar.
Rufen Sie uns an und schildern Sie Ihre Situation. Wir erklären den Ablauf und was Sie benötigen.
Wir besichtigen die Immobilie und erstellen ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach den Anforderungen des Betreuungsgerichts.
Sie reichen das Gutachten beim Betreuungsgericht ein. Das Gericht genehmigt den Verkauf – der Weg zum Notar ist frei.
"Als Betreuerin meiner Mutter musste ich ihre Wohnung in Eschweiler verkaufen, um die Pflegekosten zu finanzieren. Das Betreuungsgericht hat ein Gutachten verlangt, und ich wusste nicht, wohin. Herr Otten hat alles erklärt, das Gutachten zügig erstellt, und das Gericht hat den Verkauf sofort genehmigt. Ohne seine Hilfe hätte ich monatelang festgesteckt."
— Monika F., Eschweiler
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